

Steigende Energiekosten? Klimaschutz im Blick? Mit einer Wärmepumpe heizen Sie effizient, nachhaltig und sparen bares Geld!
Kosten senken – Bis zu 80 % der Energie kommt kostenlos aus der Umwelt! Unabhängig werden – Schluss mit steigenden Gas- und Ölpreisen! Nachhaltig handeln – Reduzieren Sie Ihren CO₂-Ausstoß und schonen Sie die Umwelt! Staatliche Förderung sichern – Profitieren Sie von attraktiven Zuschüssen und günstigen Finanzierungen!
Ob Neubau oder Modernisierung – eine Wärmepumpe passt sich Ihren Bedürfnissen an und macht Ihr Zuhause zukunftssicher!
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Und das ganze Herstellerunabhängig, passgenau und System offen. Denn wir sind die Spezialisten in Energiefragen.
Bleibt bei 30 % der förderfähigen Kosten – der Sockel der Förderung.
Sinkt auf 28.000 € (1. WE); danach halbjährlich -750 € ab Feb. 2027.
20 % -> 16 %; sinkt ab Feb. 2027 um 4 %-Pkt./ Halbjahr, ab 08/2028 weg.
Neu dreistufig: 40 / 30 / 10 % nach Haushaltseinkommen + Kinderzuschlag.
Effizienzbonus 5% (Wärmepumpe) und Emissionsminderungszuschlag (Biomasse) gestrichen.
Nur natürliche Kältemittel; Made-in-Europe-Bonus +15 % ab Q1 2027.
Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten sinkt ab 1. Februar und 1. August jeden Jahres um jeweils 750 € (1. WE).
Wohneinheit
ab 21.07.2026
ab 01.02.2027
ab 01.08.2027
Erste Wohneinheit
28.000 €
27.250 €
26.500 €
2.–6. Wohneinheit (je)
15.000 €
15.000 €
15.000 €
Ab 7. Wohneinheit (je)
8.000 €
8.000 €
8.000 €
Grundförderung 30 % · unverändert
Max. Gesamtzuschuss bis 80 %
Klimageschwindigkeitsbonus-Pfad: 16 % (ab 21.07.) -> 12 % -> 8 % -> 4 % -> 0 % (ab 01.08.2028). Beispiel EFH, 20.000 € Kosten: 6.000 € Grundförderung + 3.200 € Klimabonus = 9.200 € Zuschuss (ohne Einkommensbonus).
Nur für selbstnutzende Eigentümer – zusätzlich zur Grundförderung. Wer weniger verdient, bekommt mehr.
bis 30.000 €
bis zu 70 % gesamt
30.000–40.000 €
bis zu 60 % gesamt
bis 50.000 €
bis zu 40 % gesamt
über 50.000 €
30 % + Klimabonus
Kinderzuschlag:
Jedes im Haushalt lebende minderjährige Kind reduziert das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 €. Beispiel: Familie mit 2 Kindern und 45.000 € gilt rechnerisch als 35.000-€-Haushalt -> 30 % Einkommensbonus.
Gefördert wird nur noch der Wechsel von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung.
Wechsel von Fernwärme oder bestehenden EE-Anlagen ab Baujahr 2008 wird nicht mehr gefördert. Selbiges für ein verkündetes Wärmenetz innerhalb von 3 Jahren.
Beim Ersatz alter EE-Anlagen vor 2008 werden förderfähige Kosten und Fördersätze halbiert.
Wärmepumpen mit synthetischen F-Gasen sind nicht mehr förderfähig (Pflicht ab 1.1.2028).
Der 5-%-Effizienzbonus für Wärmepumpen wird zum Neustart gestrichen.
+15 % für EU-Wärmepumpen ab Q1 2027; für Nicht-EU-Geräte Grundförderung -15 %.
Bisher
Ab 21. Juli 2026
Förderhöchstbetrag (1. WE)
30.000 € förderfähige Kosten
28.000 €, danach halbjährlich -750 €
Klimageschwindigkeitsbonus
20 % der Kosten
16 %, sinkend bis 0 % ab 08/2028
Einkommensbonus
einstufig (bis 30 %)
dreistufig: 40 / 30 / 10 % + Kinderzuschlag
Effizienzbonus Wärmepumpe
+5 % möglich
entfällt vollständig
Förderfähige Wärmepumpen
GWP-Grenzwert ≤ 150
nur noch natürliche Kältemittel