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Wärmepumpe von Menschen von Energieservice
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A

Ab 01.10.2025 Neue Wärmepumpe-ALPHA und neuer Partner ZEWOTHERM

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D

Die Änderungen ab 21.07.2026 im Überblick

Grundförderung

Bleibt bei 30 % der förderfähigen Kosten – der Sockel der Förderung.

Förderhöchstbetrag

Sinkt auf 28.000 € (1. WE); danach halbjährlich -750 € ab Feb. 2027.

Klimageschwindigkeitsbonus

20 % -> 16 %; sinkt ab Feb. 2027 um 4 %-Pkt./ Halbjahr, ab 08/2028 weg.

Einkommensbonus

Neu dreistufig: 40 / 30 / 10 % nach Haushaltseinkommen + Kinderzuschlag.

Boni entfallen

Effizienzbonus 5% (Wärmepumpe) und Emissionsminderungszuschlag (Biomasse) gestrichen.

Technik & Herkunft

Nur natürliche Kältemittel; Made-in-Europe-Bonus +15 % ab Q1 2027.

F

Förderhöchstbeträge & Absenkungspfad

Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten sinkt ab 1. Februar und 1. August jeden Jahres um jeweils 750 € (1. WE).

Wohneinheit

ab 21.07.2026

ab 01.02.2027

ab 01.08.2027

Erste Wohneinheit

28.000 €

27.250 €

26.500 €

2.–6. Wohneinheit (je)

15.000 €

15.000 €

15.000 €

Ab 7. Wohneinheit (je)

8.000 €

8.000 €

8.000 €

Grundförderung 30 % · unverändert
Max. Gesamtzuschuss bis 80 %


Klimageschwindigkeitsbonus-Pfad: 16 % (ab 21.07.) -> 12 % -> 8 % -> 4 % -> 0 % (ab 01.08.2028). Beispiel EFH, 20.000 € Kosten: 6.000 € Grundförderung + 3.200 € Klimabonus = 9.200 € Zuschuss (ohne Einkommensbonus).

N

Neuer 3-stufiger Einkommensbonus

Nur für selbstnutzende Eigentümer – zusätzlich zur Grundförderung. Wer weniger verdient, bekommt mehr.

bis 30.000 €

+40 %

bis zu 70 % gesamt

30.000–40.000 €

+30 %

bis zu 60 % gesamt

bis 50.000 €

+10 %

bis zu 40 % gesamt

über 50.000 €

0 %

30 % + Klimabonus

Kinderzuschlag:
Jedes im Haushalt lebende minderjährige Kind reduziert das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 €. Beispiel: Familie mit 2 Kindern und 45.000 € gilt rechnerisch als 35.000-€-Haushalt -> 30 % Einkommensbonus.

W

Was sich beim Heizungstausch konkret ändert

Nur fossil -> erneuerbar

Gefördert wird nur noch der Wechsel von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung.

Fernwärme & junge EE raus

Wechsel von Fernwärme oder bestehenden EE-Anlagen ab Baujahr 2008 wird nicht mehr gefördert. Selbiges für ein verkündetes Wärmenetz innerhalb von 3 Jahren.

Alt-EE vor 2008 halbiert

Beim Ersatz alter EE-Anlagen vor 2008 werden förderfähige Kosten und Fördersätze halbiert.

Nur natürliche Kältemittel

Wärmepumpen mit synthetischen F-Gasen sind nicht mehr förderfähig (Pflicht ab 1.1.2028).

Effizienzbonus entfällt

Der 5-%-Effizienzbonus für Wärmepumpen wird zum Neustart gestrichen.

Made-in-Europe-Bonus

+15 % für EU-Wärmepumpen ab Q1 2027; für Nicht-EU-Geräte Grundförderung -15 %.

H

Heizungstausch-Förderung: bisher vs. ab 21. Juli

Bisher

Ab 21. Juli 2026

Förderhöchstbetrag (1. WE)

30.000 € förderfähige Kosten

28.000 €, danach halbjährlich -750 €

Klimageschwindigkeitsbonus

20 % der Kosten

16 %, sinkend bis 0 % ab 08/2028

Einkommensbonus

einstufig (bis 30 %)

dreistufig: 40 / 30 / 10 % + Kinderzuschlag

Effizienzbonus Wärmepumpe

+5 % möglich

entfällt vollständig

Förderfähige Wärmepumpen

GWP-Grenzwert ≤ 150

nur noch natürliche Kältemittel