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Wärmepumpe von Menschen von Energieservice
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FÖRDERUNG

Achtung: Änderungen zum 01.01.2025  (Smart Meter Gateway + Sperrfrist) und möglicherweise zeitnah nach dem 23.2.25.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat das Förderprodukt „Heizungsförderung“ an die KfW-Bankengruppe gegeben (Nr. 458 Zuschuss) .

Gefördert wird der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern.

Sie stellen den Antrag nach Unterzeichnung des Liefervertrages und mit dem Vermerk der aufschiebenden und/oder auflösenden Bedingung. Zuvor muss der Fachunternehmer eine BzA erstellen, die dem Antrag beigefügt wird.

Folgende Fördersätze können beantragt werden:

Bedingungen: Ausführung/Installation nur von zertifizierten Fachunternehmen, die in das deutsche Qualitätssystem eingetragen sind. Die Effizienz muss mindestens 3,0 (COP) als Leistungszahl betragen. Die Energieeffizienzklasse muss mit dem EHPA-Qualitätslabel garantiert sein. Das Inbetriebnahmeprotokoll muss die Installationsvorschriften und Normen dokumentieren.

Gerne untersützen wir Sie in diesem Beantragungsprozess.